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Voraussetzungen für Filmanmeldungen

Die GÜFA führt eine Titeldatenbank, in der die Rechte der angemeldeten Filme verwaltet werden. Die Online-Anwendung dient den Berechtigten dazu, ihre Filme anzumelden. Die Anwendung ist über die GÜFA-Webseite erreichbar und wird genutzt, um Filme einzustellen, die dann geprüft und registriert werden. Um die Anwendung nutzen zu können, muss ein  Berechtigungsvertrag bestehen und ein elektronischer Zugang zum Internet vorhanden sein. Sie bekommen Ihre Zugangsdaten (  Online Filmanmeldung) mit Rücksendung des abgeschlossenen und gegengezeichneten Berechtigungsvertrages.

Zu jeder Anmeldung ist ein Exemplar des Films als Bildtonträger ( DVD , Blu-ray o. ä.) in original-verpackter Box inkl. Cover an die GÜFA zu übersenden. Ohne Belegexemplar ist eine Anmeldung des Filmes nicht möglich.


Meldungen durch Urheber

Mit Beginn des Kalenderjahres 2020 wird der Stichtag, bis zu dem Meldungen für das abgelaufene Kalenderjahr berücksichtigt werden, auf den 15. Januar des Folgejahres festgelegt. Die Meldungen müssen neben Titel und Label möglichst auch den Produzenten mit der GÜFA-Kennung enthalten. Meldungen sind nur möglich gegen Nachweis der Urheberschaft durch den Urheber selbst oder durch eine entsprechende schriftliche Bestätigung des Produzenten des Films.


Zur besonderen Beachtung

Filme können bei der GÜFA nicht angemeldet werden, wenn sie folgende Inhalte zum Gegenstand haben: irgendwie geartete rechtswidrige und strafbare, insbesondere  den sexuellen Missbrauch von Kindern und Heranwachsenden, sexuelle Handlungen von, an oder vor Minderjährigen, Gewalttätigkeiten, sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren, Filme, die zum Rassenhass aufstacheln oder die grausame und unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern und Vorgänge in einer die Menschenwürde verletzenden Weise (insbesondere §§ 131, 184 a, 184 b, 184 c StGB).


Grundsätzliches

Ein zur Registrierung und Rechtewahrnehmung angemeldeter Film ist wie folgt zu kennzeichnen:
Das GÜFA-Logo muß auf dem physischen Datenträger - z.B. DVD - sowie auf dem Cover/der Hülle gut sichtbar angebracht sein. In/vor/nach dem Film ist die GÜFA-Kennung einzufügen. Hier geht es zum kostenlosen Download : GÜFA - Kennung
Es ist nur noch diese GÜFA-Kennung zu verwenden. Ältere Versionen, etwaige Abwandlungen oder gänzlich eigene Versionen sind nicht mehr statthaft.

Texte (Verbotstexte) für alle Bildtonträger,( DVDs , Blu-rays, usw.) :

Urheber- und Leistungsschutzrechte vorbehalten, wer ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung Filme und/oder Filmausschnitte vervielfältigt, öffentlich vorführt, sendet, verleiht, vermietet, sonst gewerblich nutzt, gewerblich oder in der Absicht der zukünftigen gewerblichen Nutzung der Öffentlichkeit wahrnehmbar macht, wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.

Copyright © by ……. hinter „Copyright“ muss das Produktionsjahr erscheinen und hinter „by “ ist der Filmproduzent zu nennen.

Zusätzlicher Text bei Hardcore- und/oder indizierten Filmen

Dieser Film darf Jugendlichen unter 18 Jahren weder angeboten, gezeigt, verkauft noch sonst irgendwie zugänglich gemacht werden. Dieser letztgenannte Text muss auf der Box/dem Cover nebst dem GÜFA-Emblem, siehe oben, und als Vorspann am Anfang des Films lesbar gezeigt werden.


Jugendschutzbestimmung!

Die Jugendschutzbestimmungen in den einzelnen Ländern sowie entsprechende strafrechtliche Bestimmungen sind jeweils zu beachten.

(siehe auch § 1 (3) des  Berechtigungsvertrages)

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Webseite: http://www.guefa.de/Filmanmeldung.html
Gesellschaft zur Übernahme und Wahrnehmung von Filmaufführungsrechten mbH
Vautierstraße 72
40235 Düsseldorf

Telefon: +49 . 211 . 914190
Telefax: +49 . 211 . 6798887