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Die GÜFA Gesellschaft zur Übernahme und Wahrnehmung von Filmaufführungsrechten
mbH hat mit Bescheid des
Deutschen Patent- und Markenamtes vom 13.12.1976 (Geschäfts-Nr. 3601/11-4.1.4.-XIII) die
Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb einer Verwertungsgesellschaft gemäß §§
75, 77, 78 Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) - vormals §§ 1, 2, 18 Urheberrechtswahrnehmungsgesetz - erhalten.
Von den der GÜFA angeschlossenen Wahrnehmungsberechtigten sind ihr die ausschließlichen Rechte und Ansprüche,
die sich aus der öffentlichen Vorführung, dem gewerblichen Vermieten und Verleihen, sowie weitere gesetzliche Vergütungsansprüche, wie sie sich aus dem
Urheberrechtsgesetz ergeben, vertraglich übertragen worden.
Eine öffentliche Filmvorführung ist nur mit vorheriger Genehmigung der GÜFA für ihr Repertoire
zulässig. Das Repertoire der GÜFA besteht überwiegend aus erotischen Filmprogrammen und deckt
den hauptsächlichen Teil des im deutschen Markt erhältlichen Angebotes ab. Eine
widerrechtliche öffentliche Filmvorführung zieht Schadensersatzansprüche
gem. § 97 Urheberrechtsgesetz (UrhG)
und strafrechtliche
Konsequenzen gem. § 106 ff.
UrhG nach sich.
Die von der GÜFA erteilte Aufführungsgenemigung entbindet nicht von der Beachtung des § 184 StGB und aller anderen, die öffentliche Vorführung von Sex-Filmen regelnden Rechstvorschriften.
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Webseite: http://www.guefa.de/info_filmvorf.html
Gesellschaft zur Übernahme und Wahrnehmung von Filmaufführungsrechten mbH
Vautierstraße 72
40235 Düsseldorf
Telefon: +49 . 211 . 914190
Telefax: +49 . 211 . 6798887