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Auskehrungen | Abrechnung Produzenten Kalenderjahr 2023 | im März 2024 | Abrechnung Urheber Kalenderjahr 2023 | im Mai 2024 |
Sitzungen | Gesellschafterversammlung | 21. November 2023 |
der | Berechtigtenversammlung | 22. November 2023 |
Gremien | ||
Ab 1. Januar 2023 sind Filme in eine der folgenden Kategorien einzuordnen, detaillierte Erläuterungen finden sich im Verteilungsplan:
Kategorie 1 (Webcam-Film) – keine Filmwerke nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 UrhG
Filme aufgenommen mit fest installierter Webcam oder Kamera.
Kategorie 2 (Gonzo/Episodenfilm) – keine Filmwerke nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 UrhG (ist voreingestellt)
Filme bestehen ausschließlich oder wesentlich überwiegend aus Sexszenen und Nahaufnahmen, wenig oder kein sonstiger Erzähl- oder Handlungsstrangs.
Kategorie 3 (Spielfilm und Serien) — Filmwerke nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 UrhG
Filme oder Serien mit mindestens einer einfachen Geschichte und wesentlicher Rolle der erzählten Handlung und Dialoge, nicht allein beschränkt auf den reinen physischen Lustgewinn.
Kategorie 4 (sonstige Filmwerke) - Filmwerke nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 UrhG
Filme mit Mindestmaß an Individualität und besonderer Schöpfungshöhe, z. B. Stilistik, Bildsprache, Handlung, der konkreten Umsetzung des Geschehensablaufs,
der besonderen filmischen Erfassung des Geschehensablaufs oder sonstiger künstlerischer Handschrift.
Klarstellende Ergänzung zu den Verteilungsplänen
Gemäß den allgemeinen Verteilungsregeln und Verteilungsplänen besteht ein Anspruch auf Vergütung grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt, zu dem Filme ordnungsgemäß angemeldet sind.
Aus verwaltungstechnischen Gründen sind die Verteilungspläne klarstellend dahingehend ergänzt worden, dass Filme, die bis zum 15. Januar eines Kalenderjahres unter Bereitstellung der vollständigen Anmeldeunterlagen angemeldet worden sind, für das gesamte vorangegangene Kalenderjahr als vorschriftsmäßig angemeldet gelten. Die Anmeldung bis zum 15. Januar des Folgejahres gilt also als ordnungsgemäße Anmeldung im vorgenannten Sinne mit (Rück-) Wirkung für das gesamte vorangegangene Kalenderjahr.
Mit Beschluss der Mitgliederhauptversammlung wurde mit Wirkung ab dem 01.01.2023 in den Ausführungsbestimmungen zum Verteilungsplan Überspielungsrecht zum persönlichen Gebrauch (Privatkopie)
sowie im Verteilungsplan für die Vervielfältigung von Einzelbildern und Stills die Mindestauflage für den Auflagenfaktor auf 251 Kopien geändert.
Ankündigung der Beiratswahlen und der Wahl der Delegierten 2023 am 22. November 2023
Beiratswahlen 2023
Auf der Berechtigtenversammlung am 22. November 2023 wählen diejenigen Wahrnehmungsberechtigten, die nicht zugleich Mitglied (Gesellschafter) sind oder ein Mitglied vertreten, aus ihrer Mitte fünf Beiratsmitglieder. Mindestens zwei der Gewählten müssen Urheber, mindestens zwei der Gewählten müssen Leistungsschutzberechtigte, also Filmhersteller oder gesetzlicher Vertreter eines Filmherstellerunternehmens bzw. Inhaber von Filmherstellerrechten oder gesetzlicher Vertreter eines Unternehmens, das Inhaber von Filmherstellerrechten ist, sein. Alle Berechtigten haben bereits jetzt, aber auch in der Versammlung am 22. November 2023 die Möglichkeit, Wahlvorschläge einzureichen.
Wahl der Delegierten 2023
Aus dem Kreis der fünf Beiratsmitglieder, die nicht Mitglieder (Gesellschafter) der GÜFA sind, werden nach Wahl des Beirats in einer Beiratsversammlung durch den neu gewählten Beirat 3 Delegierte gewählt. Mindestens ein Delegierter muss Urheber, mindestens ein Delegierter Leistungsschutzberechtigter, also Filmhersteller oder gesetzlicher Vertreter eines Filmherstellerunternehmens bzw. Inhaber von Filmherstellerrechten oder gesetzlicher Vertreter eines Unternehmens, das Inhaber von Filmherstellerrechten ist, sein. Wiederwahl ist unbegrenzt zulässig.
Kandidatenaufstellung 2023
Die Kandidaten stellen sich in der Berechtigtenversammlung kurz persönlich vor. Kandidaten können sich jederzeit bei der GÜFA melden, und auch Wahlvorschläge für Kandidaten können bis zum Beginn der Wahlen bei der GÜFA eingereicht bzw. angemeldet werden.
Webseite: http://www.guefa.de/aktuelles.html
Gesellschaft zur Übernahme und Wahrnehmung von Filmaufführungsrechten mbH
Vautierstraße 72
40235 Düsseldorf
Telefon: +49 . 211 . 914190
Telefax: +49 . 211 . 6798887