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Auskehrungen | Auszahlung 2022 Urheber Akontozahlungen 2023 Produzenten und Urheber |
im Mai 2023 im September 2023 |
Sitzungen | Gesellschafterversammlung | 21. November 2023 |
der | Berechtigtenversammlung | 22. November 2023 |
Gremien | ||
Ab 1. Januar 2023 sind Filme in eine der folgenden Kategorien einzuordnen, detaillierte Erläuterungen finden sich im Verteilungsplan:
Kategorie 1 (Webcam-Film) – keine Filmwerke nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 UrhG
Filme aufgenommen mit fest installierter Webcam oder Kamera.
Kategorie 2 (Gonzo/Episodenfilm) – keine Filmwerke nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 UrhG (ist voreingestellt)
Filme bestehen ausschließlich oder wesentlich überwiegend aus Sexszenen und Nahaufnahmen, wenig oder kein sonstiger Erzähl- oder Handlungsstrangs.
Kategorie 3 (Spielfilm und Serien) — Filmwerke nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 UrhG
Filme oder Serien mit mindestens einer einfachen Geschichte und wesentlicher Rolle der erzählten Handlung und Dialoge, nicht allein beschränkt auf den reinen physischen Lustgewinn.
Kategorie 4 (sonstige Filmwerke) - Filmwerke nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 UrhG
Filme mit Mindestmaß an Individualität und besonderer Schöpfungshöhe, z. B. Stilistik, Bildsprache, Handlung, der konkreten Umsetzung des Geschehensablaufs,
der besonderen filmischen Erfassung des Geschehensablaufs oder sonstiger künstlerischer Handschrift.
Klarstellende Ergänzung zu den Verteilungsplänen
Gemäß den allgemeinen Verteilungsregeln und Verteilungsplänen besteht ein Anspruch auf Vergütung grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt, zu dem Filme ordnungsgemäß angemeldet sind.
Aus verwaltungstechnischen Gründen sind die Verteilungspläne klarstellend dahingehend ergänzt worden, dass Filme, die bis zum 15. Januar eines Kalenderjahres unter Bereitstellung der vollständigen Anmeldeunterlagen angemeldet worden sind, für das gesamte vorangegangene Kalenderjahr als vorschriftsmäßig angemeldet gelten. Die Anmeldung bis zum 15. Januar des Folgejahres gilt also als ordnungsgemäße Anmeldung im vorgenannten Sinne mit (Rück-) Wirkung für das gesamte vorangegangene Kalenderjahr.
In der Mitgliederhauptversammlung am 22.03.2022 wurde beschlossen, dass ab dem 01.01.2022 für die Anmeldung eines Films (1. Punkt Gebührenverzeichnis) keine Gebühren mehr erhoben werden.
Ab sofort steht den Rechteinhabern der GÜFA ein Werkverzeichnis zur Verfügung. Dieses ist über den Zugang der 'Online-Filmanmeldung' zu erreichen.
Webseite: http://www.guefa.de/aktuelles.html
Gesellschaft zur Übernahme und Wahrnehmung von Filmaufführungsrechten mbH
Vautierstraße 72
40235 Düsseldorf
Telefon: +49 . 211 . 914190
Telefax: +49 . 211 . 6798887