Navigation überspringen und direkt zum Haupt-Inhalt


Ziele und Aufgaben der GÜFA

Die GÜFA Gesellschaft zur Übernahme und Wahrnehmung von Filmaufführungsrechten mbH ist eine Verwertungsgesellschaft und hat die Erlaubnis des Deutschen Patent- und Markenamtes zum Betrieb einer Verwertungsgesellschaft am 13. Dezember 1976 (Geschäftsnr.: 3601/11-4.1.4.-XIII) erhalten. Die GÜFA war eine der ersten Filmverwertungsgesellschaften in Deutschland.

 back to top

Was ist eine Verwertungsgesellschaft

Eine Verwertungsgesellschaft ist ein Zusammenschluss von Urhebern und Leistungsschutzberechtigten zum Zwecke der effektiven kollektiven Wahrnehmung ihrer Rechte.

Da die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von urheberrechtlich geschützten Werken heute, insbesondere im sogenannten Informationszeitalter, ein solches Ausmaß angenommen hat, dass die einzelnen Rechteinhaber die tatsächliche Nutzung ihres geistigen Eigentums selbst gar nicht kontrollieren können, nehmen die Verwertungsgesellschaften die Rechte für ihre Wahrnehmungsberechtigten treuhänderisch wahr und erreichen so eine wesentlich flächendeckendere Rechtewahrnehmung.

 back to top

Die Wahrnehmungsberechtigten der GÜFA

Die GÜFA vertritt die rechtlichen Interessen der ihr angeschlossenen Urheber und Filmproduzenten bzw. Rechteinhaber von Filmherstellerrechten und sonstigen Leistungsschutzberechtigten, die sich überwiegend mit der Herstellung von erotischen und pornografischen Filmen beschäftigen.
 (s. Rechtebereich).

 back to top

Hauptaufgaben der GÜFA

Hauptaufgabe der GÜFA ist es, bestmögliche Erträge für Urheber, Filmproduzenten, Inhaber von Filmherstellerrechten und sonstige Leistungsschutzberechtigte von den Vergütungspflichtigen einzuziehen und diese Erträge unter möglichst geringem Verwaltungsaufwand an die Wahrnehmungsberechtigten weiterzuleiten.

Zum Tätigkeitsbereich der GÜFA gehören insbesondere:

  • Inkasso für die öffentliche Wiedergabe von Filmen und Laufbildern aus dem Repertoire der GÜFA gegenüber den entsprechenden Vorführstätten und Geschäftsbetrieben.
  • Inkasso für die Vermietung von Filmen gegenüber den entsprechenden Geschäftsbetrieben, teilweise in Zusammenarbeit mit den anderen Verwertungsgesellschaften.
  • Gemeinsames Inkasso der Vergütung für private Vervielfältigungen bzw. Geräte- und Leerträgerabgaben gegenüber der Geräteindustrie, den Herstellern und Importeuren von Leerträgern.
  • Zusammenarbeit mit den anderen Verwertungsgesellschaften in verschiedenen Zentralstellen zwecks gemeinsamen Inkasso.
  • Einflussnahme auf geplante gesetzgeberische Maßnahmen zur Wahrung der Urheber- und Leistungsschutzrechte.
  • Politische und rechtliche Stärkung des urheberrechtlichen Schutzes, z. B. durch Stellungnahmen zu Gesetzgebungsvorhaben, Abschluss von Gesamtverträgen.
  • Registrierung von Filmen.
  • Verfolgung von Video-Internet-Piraterien in Zusammenarbeit mit  den jeweiligen Organisationen.
  • Wahrnehmung der Rechte der Wahrnehmungsberechtigten auch im Ausland über  "Gegenseitigkeits- und Vertretungsverträge".

 back to top

Warum zu einer Verwertungsgesellschaft

Das deutsche Urheberrecht sichert den Urhebern und Leistungsschutzberechtigten eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke zu.

Da z. T. die Rechteinhaber aus technischen oder logistischen Gründen, z. T. aber aus Gründen einer schwächeren Verhandlungsposition nicht in der Lage wären, diese angemessene Vergütung tatsächlich durchzusetzen und zu erzielen, sind die Verwertungsgesellschaften auf Grundlage des Urheberrechts und insbesondere des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes beauftragt, die Rechte der Urheber und Leistungsschutzberechtigten dort effektiv wahrzunehmen, wo diese ohne die Arbeit der Verwertungsgesellschaften leer ausgehen würden.

Die Verwertungsgesellschaften sichern so eine wesentlich flächendeckendere Rechtedurchsetzung, Einziehung der den Rechteinhabern zustehenden Gelder und die Weiterleitung an die Wahrnehmungsberechtigten.

 back to top

Eine Verwertungsgesellschaft erzielt keine Gewinne

Die Verwertungsgesellschaften nehmen die ihnen übertragenen Rechte treuhänderisch wahr und erzielen dementsprechend keine Gewinne! Ziel der Arbeit der GÜFA ist es mit geringst möglichen Verwaltungskosten die Rechte der Wahrnehmungsberechtigten auszuüben.

Die Verwertungsgesellschaften unterliegen dabei sowohl bei ihrer Gründung als auch bei ihrer Arbeit einer strengen Kontrolle durch das Deutsche Patent- und Markenamt.

 back to top

Struktur der GÜFA

Die GÜFA ist organisiert als Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Die Rechte der Wahrnehmungsberechtigten in der Gesellschaft werden gewahrt durch die Mitgliederhauptversammlung. Mitglieder der Mitgliederhauptversammlung können nur Personen werden oder sein, die entweder persönlich mit der Gesellschaft einen Berechtigungsvertrag abgeschlossen haben oder die ein vertraglich wahrnehmungsberechtigtes Unternehmen vertreten. Die Mitgliederhauptversammlung berät die Geschäftsführung beim Abschluss von Gesamtverträgen und bei der Aufstellung von Tarifen und beschließt unter anderem über den Verteilungsplan.

 back to top

Webseite: http://www.guefa.de/ziele.html
Gesellschaft zur Übernahme und Wahrnehmung von Filmaufführungsrechten mbH
Vautierstraße 72
40235 Düsseldorf

Telefon: +49 . 211 . 914190
Telefax: +49 . 211 . 6798887