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Bundesanzeiger Nr. 4
vom 07. Januar 1977 Amtlicher Teil Seite 6
Deutsches Patent- und Markenamt:
Bekanntmachung gemäß § 5 des Gesetzes über die Wahrnehmung von Urheberrechten und
verwandten Schutzrechten vom 13. Dezember 1976, Seite 6.
Der GÜFA Gesellschaft zur Übernahme und Wahrnehmung von Filmaufführungsrechten mit beschränkter Haftung, Brehmstrasse 11,
4000 Düsseldorf, habe ich auf ihren Antrag im Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb einer Verwertungsgesellschaft
nach dem Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten vom 09. September 1965 (BGBI,
I Seite 1294), zuletzt geändert
durch Art. 287 Nr. 21 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch vom 02. März 1974
(BGBI, I Seite 494), erteilt.
Die Genehmigung habe ich mit folgender Auflage verbunden:
München, den 13. Dezember 1976
3601/11-4.1.4.-XIII
Der Präsident des deutschen Patent- und Markenamtes
Dr. Häußer
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Webseite: http://www.guefa.de/patentamt.html
Gesellschaft zur Übernahme und Wahrnehmung von Filmaufführungsrechten mbH
Vautierstraße 72
40235 Düsseldorf
Telefon: +49 . 211 . 914190
Telefax: +49 . 211 . 6798887